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   VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00   

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VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00 (https://dejure.org/2001,30038)
VG Leipzig, Entscheidung vom 22.08.2001 - 3 K 1462/00 (https://dejure.org/2001,30038)
VG Leipzig, Entscheidung vom 22. August 2001 - 3 K 1462/00 (https://dejure.org/2001,30038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Unredlicher Grundstückserwerb in der ehemaligen DDR; Begriff der Fahrlässigkeit im Vermögensrecht; Begriff der üblichen Sorgfalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.08.2000 - 7 B 66.00

    Zulässigkeit nachträglicher Ermittlungen durch das Gericht, bei Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Die Kläger zu 3) und 4) tragen die Kosten des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 7 B 66.00) einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

    Mit Beschluss vom 16.8.2000 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil vom 11.11.1999 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Az.: 7 B 66.00).

  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 5.11.1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluss vom 2.7.1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.6.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70

    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15.11.1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150, 151).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 5.11.1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluss vom 2.7.1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.6.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99

    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Zu der im Rechtsverkehr mit staatlichen Verwaltern gebotenen Umsicht hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.9.2000 - 8 C 33.99 - entschieden, dass Verkäufe durch den staatlichen Verwalter zur Lebenswirklichkeit der DDR gehört haben und daher regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, bei ihnen habe es sich aus Sicht eines durchschnittlichen DDR-Bürgers um ein zweifelhaftes Rechtsgeschäft gehandelt.
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 26.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist gleichbedeutend mit dem Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit (stRspr des BVerwG; vgl. Urteil vom 27.6.2001 - 8 C 26/00 - m.w.N.).
  • BVerfG, 26.08.1996 - 2 BvR 1968/94

    Zeugenbeweis und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 5.11.1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluss vom 2.7.1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.6.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 7 B 199.98

    Verletzung der Aufklärungspflicht infolge Ablehnung von Beweisanträgen -

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 5.11.1998 - BVerwG 7 B 199.98 - RÜ BARoV 1999, Nr. 3, 7 und Beschluss vom 2.7.1998 - BVerwG 11 B 30.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 = NVwZ 1999, 654; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18.6.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 und vom 26.8.1996 - 2 BvR 1968/94 - ; jeweils m.w.N.).
  • VG Leipzig, 07.09.1993 - 3 K 365/93
    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Die Formulierung "gleichkommt" i.S.d. § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 11.12.1968 (GBl. 1969 II S. 1) verdeutlicht, dass keine auf Mark und Pfennig berechnete Übereinstimmung zwischen Vermögenswert und Forderungshöhe erforderlich ist, sondern dass auch eine geringfügige Unterscheidung des betreffenden Vermögenswertes ausreichen konnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1994, VIZ 1994, 305).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00
    Vielmehr muss der Verstoß bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 209.98 - n.v., amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

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